General Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Air Pressure Records (APR)

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Angebote von Air Pressure Records (APR). Durch die Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags bestätigt der/die AuftraggeberIn, dass er diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.

2. Dienstleistungen

Das Studio von APR bietet professionelle Dienstleistungen für Audioproduktionen sowie Session- und Live-Gitarrenleistungen an, z.B. für andere KünstlerInnen oder VeranstalterInnen. Einzelheiten zu den Dienstleistungen und dem Kommunikationsprozess sind über www.airpressurerecords.com/#services verfügbar. Überarbeitungen innerhalb angemessener Grenzen werden kostenlos vorgenommen, es sei denn, sie erfordern eine vollständige Neugestaltung des Projekts oder zusätzliche Dateiübertragungen durch den/die AuftraggeberIn. Neue Fristen werden für jede Überarbeitung festgelegt. Die bereitgestellten Standarddatenformate sind in der Leistungsbeschreibung detailliert.

3. Buchung und Stornierung

Der/die AuftraggeberIn muss in der Bestellung Art und Weise der Dienstleistung angeben, insbesondere den Stil und die Behandlung der Audiodaten. Andernfalls sind die Produktionsentscheidungen von APR verbindlich. Änderungen nach Produktionsbeginn können zusätzliche Kosten verursachen. Buchungen können per E-Mail, Messaging-Apps oder in meinem Kalender vorgenommen werden und sind verbindlich. APR wird Termine ebenfalls per E-Mail, Messaging-Apps oder Kalender bestätigen. Ein bestätigter Termin ist verbindlich. Stornierungen oder Terminänderungen müssen mindestens 2 Tage vor dem geplanten Datum erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der/die AuftraggeberIn die Rechnung oder Auftragsbestätigung erhält. Bestellungen können bis zu 14 Tage vor Produktionsbeginn storniert werden. Da alle Dienstleistungen „nach Maß“ gefertigt werden, ist das Widerrufsrecht eingeschränkt. Bei Produktionsaufträgen, die die Bearbeitung von Audiomaterial (z.B. Bearbeitung, Komposition, Mixing, Mastering) umfassen, erlischt das Widerrufsrecht, sobald die Bearbeitung beginnt. Die Bearbeitung beginnt mit dem Laden der Audiodateien in die DAW. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Anweisung in Textform, nicht vor Abschluss des Vertrages und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Der rechtzeitige Versand des Widerrufs ist ausreichend. Im Falle eines gültigen Widerrufs müssen beide Parteien die erhaltenen Leistungen zurückgeben. Rückerstattungspflichten müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden, beginnend mit dem Versand der Widerrufserklärung durch den/die AuftraggeberIn und dem Erhalt durch APR.

Zusätzliche Buchungs- und Stornobedingungen für Live-Auftritte

APR hält den Termin ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Bestätigung des Auftraggebers. Diese(r) kann eine Band, SolokünstlerInnen, andere Musikgruppen oder VeranstalterInnen sein. Es besteht kein Widerrufsrecht für Terminbuchungen. Wenn APR Musikmaterial einstudieren muss, muss es unmittelbar nach der Buchung bereitgestellt werden. APR muss bei Datumsänderung oder Stornierung umgehend informiert werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis gilt. Preise für Dienstleistungen sind auf Anfrage verfügbar und werden individuell mit den AuftraggeberInnen besprochen. Nachträgliche Preisänderungen oder Sonderangebote werden nicht berücksichtigt, es sei denn, die vereinbarten Bedingungen können nicht erfüllt werden. Rechnungen werden ausschließlich in Euro ausgestellt. APR ist gemäß §19 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Die Zahlung erfolgt über PayPal oder Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Alle Preise sind Änderungen unterworfen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen. Die Zahlung des vereinbarten Honorars erfolgt entweder vor Beginn der Dienstleistung oder am vereinbarten Datum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sobald eine Version abgeschlossen und versendet ist, hat der/die AuftraggeberIn 7 Tage Zeit, um Änderungen zu beantragen. Wenn die Gründe für Änderungen zuvor nicht bekannt waren, hat der/die AuftraggeberIn Anspruch auf zwei kostenlose Überarbeitungen, sofern sie keine vollständige Neugestaltung erfordern. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Lautstärke, Instrumentierung, Gesang und des Mischverhältnisses. Grundlegende Produktionsänderungen (z.B. Arrangement, Instrumentierung) gelten nicht als kostenlose Korrekturen, sondern werden als separate Aufträge behandelt. Das Ersetzen von Mastering-Dateien durch den/die AuftraggeberIn (z.B. wenn Mixfehler entdeckt werden) ist immer kostenpflichtig, da der gesamte Prozess neu gemacht werden muss. Für Aufnahme, Mixing, Bearbeitung oder Tuning berechnet APR auf Basis der Zeitaufzeichnung. Korrekturen sind ebenfalls kostenpflichtig, wenn sie außerhalb der Überarbeitungsfrist angefordert werden oder wenn Änderungen an Dateien vorgenommen werden. Für Alben oder Projekte mit mehreren Songs beginnt die Überarbeitungsfrist ab der Lieferung des letzten zu produzierenden Songs, gilt aber immer für bereits durch den Produktionsprozess gegangene Songs. Wenn der/die AuftraggeberIn den Umfang der Dienstleistungen ändern möchte, muss er APR schriftlich informieren. APR wird die Auswirkungen auf Gebühren, zusätzlichen Aufwand und Fristen bewerten und dies dem/der AuftraggeberIn schriftlich mitteilen. Nach Bestätigung durch den/die AuftraggeberIn werden die neuen Bedingungen (Lieferdatum, Gebühr) Bestandteil des Vertrages. Die endgültige Version/Dienstleistung, die von APR produziert wird, wird erst nach Zahlung geliefert. Das Recht auf Korrekturen besteht nur nach erfolgter Zahlung. Nach einer Verzögerung von 30 Tagen wird ein Mahnprozess durch ein Inkassounternehmen und, falls erforderlich, rechtliche Schritte eingeleitet, und der/die AuftraggeberIn trägt die Kosten.

5. Rechte an bereitgestelltem Material

Der/die AuftraggeberIn ist dafür verantwortlich, dass alle bereitgestellten Materialien (Instrumente, Aufnahmen usw.) frei von Rechten Dritter sind und allen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. APR ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob eingereichte Dateien rechtliche Bestimmungen verletzen. Im Falle von Rechtsverletzungen ist der/die AuftraggeberIn allein verantwortlich für daraus resultierende Nachteile und Schäden. Wenn der/die AuftraggeberIn unersetzliche oder schwer ersetzbare Aufnahmen zur Bearbeitung bereitstellt, wird von diesen das Risiko eines Verlusts getragen, einschließlich der Notwendigkeit von Versicherungen und der Anfertigung von Sicherungskopien. APR haftet nur für Verzögerungen, die durch den Auftragnehmer im Verarbeitungs- oder Produktionsprozess verursacht werden, begrenzt auf den Betrag der direkten Auswirkung der Verzögerung. Die Haftung für Dienstleistungen Dritter und indirekte Schäden ist ausgeschlossen. APR ist nicht verantwortlich für die Qualität, Termintreue und Kosten von Dienstleistungen, die mit Ausrüstung oder Personal erbracht werden, die nicht vom Studio bereitgestellt werden. Wenn der/die AuftraggeberIn verpflichtet ist, Materialien (Audio, Bild, Text usw.) während der Vertragserfüllung bereitzustellen, müssen diese in einem gängigen, sofort nutzbaren, vorzugsweise digitalen Format bereitgestellt werden. Erkennt der/die AuftraggeberIn, dass seine Spezifikationen oder Anforderungen falsch, unvollständig, unklar oder nicht umsetzbar sind, muss APR unmittelbar informiert werden.

6. Haftung und rechtliche Ansprüche

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein gewünschtes Fertigstellungsdatum, es sei denn, dies wurde von APR garantiert. Der/die AuftraggeberIn muss sich im Vorfeld über alle Upload-Anforderungen bei Online-Dienstleistern oder Labels informieren. APR haftet nicht für fehlgeschlagene Uploads auf Online-Portale oder abgelehnte Datenfiles von Labels. Weitere Kosten können für Formatänderungen nach der Bearbeitung entstehen. APR schließt die Haftung für Schäden an Dateien und/oder Computersystemen, einschließlich Fehlern aus der digitalen Datenübertragung, aus. Der/die AuftraggeberIn muss alle gemasterten Dateien bei Erhalt auf Fehler überprüfen, bevor diese veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gelten unbeanstandete Audio-Master als mangelfrei und vertragsgemäß. Korrekturen nach Ablauf der Frist werden kostenpflichtig. Ansprüche auf Mängel aufgrund abweichender Klang- und Qualitätserwartungen sind nicht möglich. Maßgeschneiderte Aufträge (Aufnahme, Mixing, Mastering und alle Änderungen des Audiomaterials) sind vom Widerrufsrecht gemäß § 355 Abs. 2 BGB (neue Fassung) ausgeschlossen. Ein Widerruf ist ausgeschlossen, sobald die Produktion begonnen hat. Alle Dienstleistungen, Lieferungen und Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko der/des AuftraggeberIn. Wenn die Bestellung im Auftrag eines Dritten erfolgt, muss APR informiert werden.

Zusätzliche Haftungs- und Anspruchsbedingungen für Live-Auftritte

Falls der/die AuftraggeberIn Veranstalter ist, ist er/sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf eigene Kosten und Verantwortung verantwortlich. Bei Freiluftveranstaltungen übernimmt er dann die volle Haftung für wetterbedingte Schäden an der Ausrüstung. Der/die AuftraggeberIn muss elektrische Anschlüsse in unmittelbarer Nähe zur Bühne auf eigene Verantwortung und Kosten bereitstellen. Die Ausrüstung kann von APR in begrenztem Umfang bereitgestellt werden. Die Stromversorgung muss bereitgestellt werden. Der Abbau der Ausrüstung erfolgt unmittelbar nach Ende der Aufführungszeit, sofern nichts anderes angegeben ist.

7. Urheberrecht

APR behält alle Rechte an den nach § 455 BGB produzierten Werken bis zur vollständigen Bezahlung. Für Audio- und Textkreationen, die von APR erstellt oder aus Archiven bereitgestellt werden, verbleiben die Aufführungs- oder Vervielfältigungsrechte bei APR, bis alle Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen vollständig bezahlt sind. Alle von APR produzierten Bild- und Tonmaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von APR. Vor der Veröffentlichung von Werken, die APR betreffen, muss der/die AuftraggeberIn eine Kopie des Audio- oder visuellen Materials bereitstellen. Dies gilt auch für Werbung.

8. Öffentlichkeitsarbeit

Für alle Produktionen, die APR betreffen, muss der/die AuftraggeberIn: a) Vertraulichkeit gegenüber Dritten wahren, b) Die Interessen von APR vertreten (Werbung, Interviews usw.), c) APR nur mit Erlaubnis öffentlich erwähnen, d) Vermeiden, APR herabzusetzen, e) APR in allen produktionstechnischen Social-Media-Beiträgen oder Uploads auf Streaming-Plattformen benennen und „Credits“ angeben, f) APR in der Beschreibung oder im Booklet aller produzierten Tracks (Aufnahme, Mixing, Mastering) digital immer nennen. Verstöße führen zu einer Strafzahlung, und APR behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Alle daraus resultierenden Schäden trägt der/die AuftraggeberIn.

Zusätzliche Bedingungen zur Öffentlichkeitsarbeit für Live-Auftritte

APR gestattet dem/die AuftraggeberIn die Verwendung seines Namens und seiner Abbildung in Werbematerialien im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder dem Projekt. Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, APR in allen Werbematerialien gemäß dem Vertrag zu benennen. Der/die AuftraggeberIn erlaubt APR, am Tag der Veranstaltung am Veranstaltungsort Werbung zu machen (Verteilung von Visitenkarten). Der/die AuftraggeberIn gestattet APR, Audio-, Video- und Fotoaufnahmen seiner Aufführung kostenlos zu machen. Alle Rechte an diesen Aufnahmen werden unwiderruflich vom Vertragspartner an APR übertragen. Aufnahmen werden nur mit Erlaubnis veröffentlicht.

9. Krankheit von APR als Live-Künstler

Falls APR aufgrund von Krankheit nicht auftreten kann, sind alle Ansprüche aus dem Vertrag hinfällig. Bei höherer Gewalt, die den/die AuftraggeberIn betrifft, bestehen keine Ansprüche.

10. Datenschutz

APR verpflichtet sich, personenbezogene Daten vertraulich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln. Daten werden nur zur Erbringung der Dienstleistung erfasst und nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder auf gesetzlicher Grundlage erforderlich ist. Weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch APR sind in der Datenschutzerklärung unter www.airpressurerecords.com/gtc verfügbar. APR gewährleistet eine hohe Sicherheit für Ihre Dateien, indem Audiodateien auf lokalen Festplatten gespeichert vermieden werden. Der Datenaustausch erfolgt über WeTransfer auf eigenes Risiko. Backup-Kopien abgeschlossener Produktionen werden mindestens sechs Monate aufbewahrt; danach können Speichermedien gelöscht werden. Ansprüche auf diese Kopien verfallen nach dieser Frist. APR behält sich das Recht vor, eine Backup-Kopie aller bearbeiteten Materialien anzufertigen und diese minimal als Referenz für meine Social-Media-Kanäle und Website zu nutzen.

11. Änderungen

APR behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. AuftraggeberInnen werden rechtzeitig über Änderungen informiert. Die aktualisierten AGB treten mit der Veröffentlichung auf meiner Website in Kraft. Vertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Solingen.

 

Stand: Juli 2024